Fine Events - CGS

AVB – Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Agentur Fine Events

Hier sind unten die AVB – Allgemeinen Verkaufsbedingungen gültig in der Agentur:

Objekt

In diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen sind die Rechte und Pflichten zwischen dem Unternehmen FINE EVENTS, dass die nachstehend definierten Services und Services verkauft, einerseits und einer natürlichen oder juristischen Person, die im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet wird, andererseits aufgeführt.
Die von FINE EVENTS angebotenen Dienstleistungen und Vorteile sind wie folgt:

  • Organisation, Koordination und Beratung bei der Organisation von öffentlichen, privaten und beruflichen Veranstaltungen.
  • Jede Szenografie- und Dekorationsaktivität für öffentliche, private und berufliche Veranstaltungen.
  • Freie Trauung Zelebration
  • Vermietung / Verkauf von Hochzeitsdekoration

Präambel

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen beziehen sich auf das Unternehmen FINE EVENTS im Rahmen seiner Tätigkeit als Empfängen und Veranstaltungen Organisatorin. Sie bilden den Rahmen für die vertraglichen und finanziellen Verpflichtungen, die ihren Kunden angeboten werden. Die Tatsache, dass das Unternehmen FINE EVENTS zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht von den einen oder anderen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen Gebrauch macht, kann nicht als Verzicht auf seine Nutzung interpretiert werden. Der Kunde, der sich für dieses Dienstleistungsangebot interessiert erklärt hat, delegiert die Verantwortung für die Organisation der Veranstaltung durch die obligatorische Unterzeichnung eines Mandats an FINE EVENTS. Er hat daher eine Widerrufsfrist von 14 (vierzehn) Tagen, nach deren Ablauf diese allgemeinen Bedingungen ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten definieren sollen.

ARTIKEL 1 – Anwendungsbedingungen

Die allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle von der Firma FINE EVENTS erbrachten Dienstleistungen. Sie werden gleichzeitig mit dem Eventsorganisation Kostenvoranschlag an den Kunden gesendet. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Sonderbedingungen, die in dem vom Kunden unterzeichneten Kostenvoranschlag enthalten sind, und denen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, gelten nur die Bestimmungen des Kostenvoranschlags.

ARTIKEL 2 – Kostenvoranschlag

Jede Eingreifen von FINE EVENTS unterliegt einem detaillierten und personalisierten Kostenvoranschlag, dass dem Kunden (per E-Mail und / oder einfachem Brief) zugestellt oder zugesandt wird. Dieser Kostenvoranschlag enthält die Bezeichnung und Typ der Dienstleistungen, die sich aus der vom Kunden geäußerten Anfrage ergeben, sowie die damit verbundenen Bedingungen und Kosten.

Diese AVB, dass vom Kunden schriftlich akzeptierte Angebot sowie alle von FINE EVENTS herausgegebenen Dokumente, die sich auf den Zweck der Dienstleistung beziehen, unter Ausschluss aller anderen von FINE EVENTS herausgegebenen Dokumente, die nur einen Richtwert haben, bilden den Vertrag .

Jede vom Kunden angeforderte Änderung oder Lösung des Dienstes unterliegt der ausdrücklichen Zustimmung von FINE EVENTS. Eine solche Anfrage des Kunden kann nur geprüft werden, wenn sie spätestens 30 Tage vor Beginn der von FINE EVENTS organisierten Event bei FINE EVENTS eingeht. Nach dieser Frist bleibt der Service gültig und muss vom Kunden vollständig bezahlt werden. Vor Annahme des Angebots auf der Vorderseite bestätigt der Kunde, diese AVB gelesen zu haben.

Artikel 3 – Auftrag

Der Kunde delegiert an den Organisator, der die Verantwortung für die Organisation des Events entsprechend den beschriebenen Kriterien in der personalisierten Kostenvoranschlag des Eventsorganisation übernimmt.

Artikel 4 – Pflichten des Hochzeits- und Eventsplaners

Während der Laufzeit des Mandats verpflichtet sich der Hochzeits- und Eventsplaner, alle Komponenten zu recherchieren und umzusetzen, die in der personalisierten Schätzung und den Spezifikationen enthalten sind. Auf Wunsch des Kunden führt FINE EVENTS ein erstes Meeting ohne finanzielle Verpflichtung des Kunden durch. Während dieses ersten Treffens wird ein Kontakt hergestellt, um die vom Kunden vorgesehenen Empfangsparameter aufzulisten.

Die Verpflichtungen des Hochzeits- und Eventsplaners hinsichtlich der Einhaltung der Kriterien können neu definiert werden, wenn genauere Spezifikationen von den Parteien festgelegt und akzeptiert werden. Der Hochzeits- und Eventsplaner wird den Kunden über den Fortschritt seiner Akte auf dem Laufenden halten und ihm die Beschreibungen der angebotenen Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Der Hochzeits- und Eventsplaner verpflichtet sich, die vom Kunden bereitgestellten Informationen, die vertraulich behandelt werden, nicht weiterzugeben. Alle im Zusammenhang mit der Erstellung der Spezifikationen gesammelten Informationen können den Geschäftspartnern des Veranstalters mitgeteilt werden, die denselben Vertraulichkeitsregeln unterliegen.

Artikel 5 – Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, keine Informationen vor dem Hochzeits- und Eventsplaner oder seinen Stakeholdern zu verbergen, die das Projekt oder seine Umsetzung verzögern, behindern, vereiteln oder stören würden. Er wird sicherstellen, dass der Zugriff auf die Informationen, die der Hochzeits- und Eventsplaner möglicherweise benötigt, erleichtert wird. Der Kunde verpflichtet sich, die besonderen Bedingungen dieser oder solcher ausgewählter Mitwirkender zu respektieren und zu erfüllen und insbesondere alle Bürgschaften oder Garantien zu begleichen, die sich vor der vollständigen Zahlung aller fälligen Beträge als notwendig erweisen könnten. Er verpflichtet sich, vor, während und nach der Veranstaltung keine Lieferanten, Subunternehmer, Künstler, Mitarbeiter und Mitarbeiter des Veranstalters zu stören.

Artikel 6 – Nicht-Verzicht

In jedem Fall kann die Tatsache, dass FINE EVENTS die Erfüllung einer Verpflichtung, auf die es Anspruch erheben kann, nicht beansprucht, unabhängig von der Dauer seiner Stimmenthaltung oder ihrer Verpflichtung nicht als Verzicht auf die Erfüllung dieser Verpflichtung interpretiert werden Toleranz.

Artikel 7 – Gebühren

Der Hochzeits- und Eventsplaner erhält im Rahmen seiner in dem Kostenvorsanschlag festgelegten Service-Interventionsgebühren. Dieser Tarif gilt nur für das Studium eines Empfangs bis zu 50 km in der Nähe von Quimper. Im Rahmen eines Service außerhalb dieses Bereichs werden zusätzlich Reise- und möglicherweise Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Der Hochzeits- und Eventsplaner behält sich das Recht vor, die Flatrate entsprechend der durch die Änderung der Spezifikationen verursachten Arbeitsbelastung zu erhöhen. Es steht dem Kunden jedoch frei, die Vorschläge des Hochzeits- und Eventsplaners anzunehmen oder nicht: Er kann sie unverändert annehmen, Änderungen vorbehaltlich der Fristen für die Durchführung der Veranstaltung beantragen oder ganz einfach das gesamte Projekt ablehnen, ohne die Gründe angeben zu müssen. Im letzteren Fall würde der Kunde den Hochzeits- und Eventsplaner unverzüglich von jeglicher Verpflichtung gegenüber ihm befreien und könnte daher keine Erstattung aller oder eines Teils der gezahlten Anzahlungen und Gebühren verlangen.

Artikel 8 – Verantwortlichkeiten

Der Kunde ist für alle direkten oder indirekten Schäden verantwortlich, die er oder die Teilnehmer während der Veranstaltung verursachen können. Der Kunde erklärt und garantiert, dass er die volle Rechtsfähigkeit besitzt, die es ihm ermöglicht, sich auf diese Geschenke einzulassen, und dass er Inhaber einer gültigen Haftpflichtversicherung ist. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Kunde, auf seine Versicherer und / oder gegebenenfalls einen Gast zu verzichten und gegebenenfalls auf den Rückgriff gegen den Veranstalter im Falle eines der vorgenannten Ereignisse zu verzichten.

Der Hochzeits- und Eventsplaner lehnt jede Verantwortung für Schäden jeglicher Art (Diebstahl, Beschädigung usw.) ab, die Eigentum jeglicher Art (persönliche Gegenstände, Ausrüstung usw.) betreffen, die vom Kunden zugewiesen wurden oder den Teilnehmern gehören, unabhängig davon, an welchem ​​Ort oder an welchem ​​Ort die Waren gelagert werden (Parkplätze, Lounges usw.). Der Hochzeits- und Eventsplaner wird von jeglicher Verpflichtung für den Fall befreit, dass ein Ereignis höherer Gewalt oder ein zufälliges Ereignis eintritt (Streik, Feuer, Wasserschaden usw.). Darüber hinaus kann FINE EVENTS nicht für direkte oder indirekte Schäden im Zusammenhang mit der Erbringung der von den betreffenden Dienstleistern erbrachten Dienstleistungen verantwortlich gemacht werden, die allein gegenüber Ihrem Kunden verantwortlich sind.

FINE EVENTS empfiehlt dem Kunden dringend, sich an seinen Makler / Vertreter und / oder Versicherer zu wenden, um mit ihm die Gültigkeit seiner Haftpflichtversicherung und das mögliche Abonnement einer zusätzlichen Versicherung in Bezug auf die Veranstaltung zu prüfen. Wenn der Kunde nach Beendigung des Vertragsverhältnisses das vom Veranstalter festgelegte Ereignis durchführen oder durchführen würde, wäre dem Veranstalter ein Betrag in Höhe von 50% des plagiierten Projekts zuzurechnen.

ARTIKEL 9 – Stornierung

Stornierung durch den Kunden:

Im Falle eines Rücktritts, einer Ablehnung oder einer Stornierung seitens des Kunden wird FINE EVENTS von jeglicher Verpflichtung gegenüber dem Kunden befreit. Letzterer kann weder die Verschiebung der Veranstaltung auf einen anderen Termin noch die Erstattung der von FINE EVENTS bereits gezahlten und einbehaltenen Beträge als irreduzible vertragliche Kündigungsentschädigung geltend machen.

Stornierung durch FINE EVENTS:

Im Falle einer Stornierung einer oder mehrerer Dienstleistungen, die zum Nutzen des Kunden erbracht werden sollen, durch die Firma FINE EVENTS bietet die Firma FINE EVENTS eine Berufshaftpflichtversicherung an. Es kann nicht für Verzögerungen in der Organisation verantwortlich gemacht werden, die auf größere Kräfte wie Verkehrsunfälle, Unfälle mit Menschen, Streiks, schlechtes Wetter, Aufstände, Demonstrationen und Pandemien zurückzuführen sind.

Artikel 10 – Vertraulichkeit und Bildrechte

FINE EVENTS verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Kunden nicht außerhalb seines eigenen Gebrauchs an Dritte zu verkaufen, weiterzugeben oder weiterzugeben. Diese Daten können jedoch gelegentlich an Dritte weitergegeben werden, die im Namen und im Namen von FINE EVENTS oder im Zusammenhang mit der Tätigkeit von FINE EVENTS im Rahmen der Verwendung, für die sie ursprünglich verbreitet wurden, handeln. Der Kunde hat das Recht, auf seine nominativen personenbezogenen Daten zuzugreifen und diese zu aktualisieren sowie deren Löschung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Computer, Dateien und Freiheiten zu beantragen.

FINE EVENTS verpflichtet sich sicherzustellen, dass die persönlichen und nominativen Daten des Kunden aktuell, genau und vollständig sind. Der Kunde kann sein Recht auf Zugang oder Berichtigung ausüben, indem er FINE EVENTS direkt per Einschreiben mit Empfangsbestätigung kontaktiert.

Der Kunde genehmigt ohne finanzielle oder finanzielle Entschädigung jeglicher Art ausdrücklich FINE EVENTS oder ein anderes Unternehmen, das im Rahmen eines Verkaufs, einer Übertragung von Anteilen, der Übernahme der Kontrolle, einer Fusion oder eines Erwerbs und aller seiner Rechte zu den Rechten von FINE EVENTS gelangt Begünstigte: sein Bild ganz oder teilweise in unbegrenzter Anzahl, kostenlos, weltweit, in allen Formaten, in Farbe und / oder in Schwarzweiß, in allen derzeit oder in Zukunft bekannten Formaten zu fixieren, zu reproduzieren, zu verbreiten und zu verwerten Medien und mit allen gegenwärtigen oder zukünftigen Mitteln, insbesondere in allen Filialen von FINE EVENTS in allen audiovisuellen Diensten und allen Online-Diensten in allen Netzen; ein Bild seines Senders mit dem FINE EVENTS-Logo.

Infolgedessen garantiert der Kunde FINE EVENTS gegen jeglichen Rückgriff und / oder jede Handlung, die natürliche oder juristische Personen haben können, die der Ansicht sind, dass sie programmatische Rechte haben, um die Verwendung ihres Bildes geltend zu machen, die ihrer Verbreitung wahrscheinlich widersprechen würden. Der Kunde erkennt an, dass er bereits informiert wurde, und akzeptiert, dass die Entscheidung, sein Bild zu verwenden oder nicht, im Ermessen der Agentur liegt. Der Kunde ist stark im Namen seiner Gäste. FINE EVENTS verpflichtet sich nicht, alle oder einen Teil der aufgenommenen Bilder in Bezug darauf und als solche zu verwenden. Diese Ermächtigung wird für einen Zeitraum von dreißig (30) Jahren ab Unterzeichnung dieser Geschenke erteilt, die im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien schriftlich erneuert werden können und im Falle einer Änderung seines derzeitigen Familienstands gültig bleiben.

Artikel 11 – Beschwerden

Streitigkeiten oder Ansprüche können nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich formuliert und an den Hochzeits- und Eventsplaner gerichtet sind innerhalb von maximal 8 (acht) Tagen nach Ende der Veranstaltung.

Artikel 12 – Zahlungsbedingungen / Zahlungsfrist / Zahlungsverzug

Die Zahlung für Dienstleistungen von FINE EVENTS erfolgt ausschließlich in Euro. Entweder per Scheck an FINE EVENTS oder per Banküberweisung oder Postüberweisung.
Die Zahlung von Dienstleistungen und / oder Dienstleistungen, die von FINE EVENTS erbracht werden, ist, sofern nicht ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart, wie folgt gestaffelt:

Einzug einer ersten Einzahlung von 40% des Gesamtbetrags, vierzehn (14) Tage nach der Präsentation mit der gleichzeitigen Unterzeichnung des Kostenvoranschlags und dieser AVB durch den Kunden im Zusammenhang mit der Eventsorganisation.
Zahlung einer zweiten Anzahlung in Höhe von 40% des Gesamtbetrags während des Organisationszeitraums der von der Schätzung abgedeckten Veranstaltung.
Zahlung des Restbetrags von 20% des Gesamtbetrags innerhalb von 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn; Gegenstand des Zitats.

Für Vorauszahlung oder Barzahlung wird kein Rabatt akzeptiert. Im Streitfall wird kein Abzug, keine Minderung oder Entschädigung der Zahlung akzeptiert.

Sofern von FINE EVENTS nicht ausdrücklich akzeptiert, sind Rechnungen spätestens 8 Tage nach Eingang der Rechnung beim Kunden zahlbar.
Jeder Betrag, der am Fälligkeitstag auf der Rechnung nicht bezahlt wurde, beinhaltet automatisch:

Die Anwendung von Strafen, die auf alle fälligen Beträge in Höhe des Fünffachen des gesetzlichen Zinssatzes unter Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes vom 4. August 2008, bekannt als LME-Gesetz, berechnet werden.
Die Erstattung aller Verwaltungskosten durch den Kunden und die Erstattung der fälligen Beträge durch Rechtsstreitigkeiten. Einschließlich der Gebühren von Ministerialbeamten, Gerichtsvollziehern oder befugtem juristischem Personal.
Die sofortige Zahlung aller vom Kunden an dem Tag, an dem die Nichtzahlung vermerkt wird, fälligen Beträge.

FINE EVENTS beendet den Dienst automatisch, wenn dies im Falle einer Nichtzahlung erforderlich ist, achtundvierzig Stunden, nachdem eine formelle Mitteilung unbeantwortet bleibt.

Artikel 13 – Streitigkeiten

Im Streitfall sind die zuständigen Gerichte für die geltenden Texte zuständig.

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